Die Fastenzeit lädt uns in besonderer Weise ein zur inneren Umkehr und zu einem Neuanfang im Leben. Dazu soll uns die Mitfeier eines Bußgottesdienstes und auch die persönliche Beichte eine Hilfe sein. Bußgottesdienste finden in unserem Pastoralverbund statt:
Sonntag, 18. März um 18.00 Uhr in Irmgarteichen
Mittwoch, 21. März um 19.00 Uhr in Dreis-Tiefenbach
Sonntag, 25. März um 18.00 Uhr in Netphen
Das Angebot zur persönlichen Beichte besteht an jedem Samstag um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche in Netphen.
Am vergangenen Sonntag fand in Netphen der große Tauferinnerungsgottesdienst aller Kommunionkinder statt. Höhepunkt war, als alle Eltern eingeladen wurden, ihre Kinder mit Weihwasser am Taufstein zu segnen und sie so an ihre eigene Taufe zu erinnern. Am Ende durften alle Kinder ein Fläschchen Weihwasser mit nach Hause nehmen.
Herzliche Einladung zum Jugendgottesdienst ADVENTure mit Musik der Gruppe Amos
am 1. Adventssonntag, 3. Dezember,
um 18 Uhr
in der Namen Jesu Kirche in Dreis-Tiefenbach.
Am 11./12. November wird in unseren Kirchengemeinden der Gesamtpfarrgemeinderat gewählt.
Wer darf wählen und wie funktioniert die Wahl?
Wählen dürfen alle katholischen Christen, die am Datum der Wahl (11./12. Nov. 2017) ihr 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählen kann man nur in der Gemeinde, in der man als Gemeindemitglied seinen Wohnsitz hat. Hier gibt es jedoch Ausnahmen: Man kann z.B. auch in einer anderen Pfarrgemeinde wählen, wenn man in dieser am Gemeindeleben teilnimmt. In diesem Fall muss der Wähler oder die Wählerin beim Wahlausschuss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Stimmt der Wahlausschuss diesem Antrag zu, wird der Wähler oder die Wählerin in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Es muss jedoch der Nachweis erbracht sein, dass die Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Pfarrgemeinde am Wohnsitz erfolgt ist.
Am Tag der Wahl (der genaue Zeitpunkt und das Wahllokal wird in den einzelnen Gemeinden bekannt gegeben werden, Sie können die Termine und Orte auch dem neuen Pfarrbrief vom 29.10. bis 12.11. entnehmen) werden jedem Wähler die Wahlunterlagen vom Wahlausschuss an der Wahlurne ausgehändigt. Der Wahlausschuss informiert Sie über alles Weitere und beantwortet gerne ihre Fragen.
Eine andere Möglichkeit zu wählen ist die Briefwahl. Ab dem 21. Oktober bis zum Mittwoch, 8. November können Sie die Briefwahl beantragen. Wenn Sie zu den Kirchengemeinden Namen Jesu Dreis-Tiefenbach oder St. Martin Netphen gehören, beantragen Sie die Briefwahl bitte im Pfarrbüro Netphen. Gehören Sie zu den Kirchengemeinden St. Cäcilia Irmgarteichen oder St. Nikolaus Salchendorf dann ist für Sie das Pfarrbüro in Irmgarteichen zuständig, wenn Sie zur Kirchengemeinde St. Sebastian Walpersdorf gehören, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro Walpersdorf. Die Briefwahl kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.
Information über den Aushang der Wahlvorschläge:
Die endgültigen Wahlvorschläge hängen im Schaukasten der einzelnen Gemeinden ab dem 21.10.. aus. Außerdem finden Sie sie hier:
- Wahlvorschlag Namen Jesu Dreis-Tiefenbach
- Wahlvorschlag St. Cäcilia Irmgarteichen / St. Nikolaus Salchendorf
- Wahlvorschlag St. Martin Netphen
- Wahlvorschlag St. Sebastian Walpersdorf
Im kommenden Jahr lädt Papst Franziskus wieder zur Internationalen Ministrantenwallfahrt nach Rom ein. Sie findet statt vom 28.7. - 4.8.18. Eingeladen sind alle Messdiener ab 14 Jahren. Die Fahrt wird über das Erzbistum organisiert. Aus dem Siegerland werden hauptamtlich die Referentin für Jugend und Familie des Dekanates, Frau Anne Ploch, und Vikar Steden die Fahrt begleiten. Am 8. Oktober findet um 17 Uhr ein Infoabend im Pfarrheim in Netphen statt. Weitere Informationen gibt es ansonsten auch bei Vikar Steden.
Die Sakramente des Neuen Bundes sind von Christus eingesetzt. Es gibt sieben Sakramente: die Taufe, die Firmung, die Eucharistie, die Buße, die Krankensalbung, die Weihe und die Ehe. Diese sieben Sakramente betreffen alle Stufen und wichtigen Zeitpunkte im Leben des Christen: sie geben dem Glaubensleben der Christen Geburt und Wachstum, Heilung und Sendung. Es besteht also eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den Stufen des natürlichen Lebens und den Stufen des geistlichen Lebens. |
Taufe |
Eucharistie |
Firmung |
Ehe |
Beichte |
Krankensalbung
|
Weihe |
Warum kirchlich heiraten? |
Gott macht den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem er selbst gegenwärtig sein will in besonderer, zeichenhafter Weise. Das bedeutet „Sakrament“: ein Heilszeichen im Glauben. |
Kirchliche heiraten – wie geht das?
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Natürlich können Sie auch jeden anderen Seelsorger Ihres Vertrauens um Rat fragen.
Terminabsprache:
Bitte melden Sie sich zwecks Terminabsprache frühzeitig in unserem Pfarrbüro. Dies gilt besonders für die Zeit im Frühjahr und im Sommer. Der gewünschte Termin und die Kirche werden dann für Sie reserviert.
Ehevorbereitung:
Viel Zeit wird gewöhnlich für die Organisation des Hochzeitsfestes aufgewandt. Die innere Seite sollte darüber nicht zu kurz kommen. Wie soll unser gemeinsamer Lebensweg als Partner aussehen? Welche Rolle spielt der Glaube dabei? Welchen Inhalt hat das Eheversprechen, das wir einander im Gottesdienst geben? Diese und weitere Fragen werden beim Eheseminar mit anderen Paaren besprochen. Wenn möglich, sollten Sie an einem solchen Seminar teilnehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage unseres Dekanates. www.dekanat-siegen.de
Kann man auch ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner in ihrer Kirche engagiert sind und dies auch in Zukunft bleiben wollen. Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen werden sollen oder weil man sich nicht für eine Konfession entscheiden kann, ist weniger sinnvoll. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt. In dieser Konfession sollte dann auch die Trauung sein.
Und wenn einer der Partner oder beide schon einmal verheiratet waren?
In diesem Falle muss erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher Sicht gültig ist oder nicht. Dies muss in einem individuellen Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden; ebenso die eventuelle „Nichtigkeitserklärung“ einer geschiedenen Ehe. In diesem Fall melden Sie sich bitte frühzeitig (mind. 6 Monate) vor dem geplanten Trautermin, um diese rechtliche Seite zu klären.
Kann man den Traugottesdienst selbst mitgestalten?
Dies ist sehr erwünscht! Die Lesung und das Evangelium, Musik und eventuell Gesang, Gebete und Texte sollte das Brautpaar selbst aussuchen. Ihre Seelsorger halten dafür Informationen bereit.
Besonders wichtige Dokumente werden besiegelt. Das Siegel ist ein Symbol für die Glaubwürdigkeit. Dabei steht es oft neben der Unterschrift und sagt: Dieses Dokument ist echt und in der Regel auch wichtig. Die Firmung wird manchmal mit so einem Siegel verglichen. Sie ist die Bestätigung für die Taufe und vollendet die Taufe. Ursprünglich wurden Taufe, Firmung und Kommunion in dieser Reihenfolge zusammen gespendet und bei heutigen Erwachsenentaufen geschieht dies auch so. Auch die Ostkirchen spenden die drei Sakramente Kindern gemeinsam.
Für unsere katholische Kirche, wo die Taufe von Kindern Regel ist, ist die Firmung zunächst die bewusste Annahme der eigenen Taufe. Zugleich ist sie Besiegelung durch den Heiligen Geist, wie es in der Spendeformel heißt. Gott beglaubigt den Menschen, da dieser nun in Freiheit das Geschenk Gottes, den Heiligen Geist, empfangen hat.
Die Firmung ist dem Wort nach eine Stärkung im eigenen Glauben. Gott siegelt Menschen und sagt ihnen, dass sie ihm kostbar und teuer sind. Beide Seiten beglaubigen ihre Beziehung zueinander. Die Firmung ist zudem verbunden mit den Gaben des Heiligen Geistes. Gott schenkt etwas von sich den Gefirmten.
Firmung – Wie geht das überhaupt?
Bevor jemand die Firmung empfängt, erklärt er öffentlich woran er glaubt und woran eben nicht. Das persönliche Glaubensbekenntnis ist Voraussetzung. Anschließend lädt der Bischof die Gemeinde zum Gebet ein und spricht stellvertretend für die Gebete der Gemeinde ein besonderes Gebet um den Heiligen Geist. Die Firmung wird mit Chrisam durchgeführt, welches ein besonderes Öl ist. Schon bei der Taufe werden Christen mit Chrisam gesalbt, weil für die frühe Kirche ein Getaufter unendlich kostbar war. In der Antike wurden sonst nur Könige, Propheten und Priester gesalbt. Die Firmung knüpft hier an. Hinter dem Firmbewerber steht der Firmpate und legt dem Firmbewerber die Hand auf die rechte Schulter. Dies will zeigen, dass der Pate dem Firmbewerber den Rücken frei halten und ihm bei Glaubensfragen zur Seite stehen soll . Anschließend zeichnet der Bischof mit Chrisam ein Kreuz auf die Stirn des Bewerbers und spricht ihn dabei mit Namen an und sagt dann: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Nach der Spendung der Firmung wünscht der Bischof dem Neugefirmten den Frieden.
Firmung im Pastoralverbund
Alle zwei Jahre findet bei uns im Pastoralverbund Netpherland die Spendung der Firmung statt. In der Regel werden im Frühjahr des jeweiligen Firmjahres Jugendliche der 8. und 9. Klasse angeschrieben, die dann im späten Herbst (9./10. Klasse) eingeladen sind, das Sakrament zu empfangen. Dabei gibt es eine besondere Vorbereitung auf das Sakrament, die verpflichtend ist. Auch Erwachsene haben die Möglichkeit gefirmt zu werden. Diese nehmen dann bitte am Anfang des Jahres Kontakt mit dem Pfarrbüro auf.
Ansprechpartner für die Firmvorbereitung sind Gemeindereferentin Kerstin Vieth und Vikar Raphael Steden.