Warum kirchlich heiraten? |
Gott macht den Bund der Eheleute zu einem Treuebund, in dem er selbst gegenwärtig sein will in besonderer, zeichenhafter Weise. Das bedeutet „Sakrament“: ein Heilszeichen im Glauben. |
Kirchliche heiraten – wie geht das?
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Natürlich können Sie auch jeden anderen Seelsorger Ihres Vertrauens um Rat fragen.
Terminabsprache:
Bitte melden Sie sich zwecks Terminabsprache frühzeitig in unserem Pfarrbüro. Dies gilt besonders für die Zeit im Frühjahr und im Sommer. Der gewünschte Termin und die Kirche werden dann für Sie reserviert.
Ehevorbereitung:
Viel Zeit wird gewöhnlich für die Organisation des Hochzeitsfestes aufgewandt. Die innere Seite sollte darüber nicht zu kurz kommen. Wie soll unser gemeinsamer Lebensweg als Partner aussehen? Welche Rolle spielt der Glaube dabei? Welchen Inhalt hat das Eheversprechen, das wir einander im Gottesdienst geben? Diese und weitere Fragen werden beim Eheseminar mit anderen Paaren besprochen. Wenn möglich, sollten Sie an einem solchen Seminar teilnehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage unseres Dekanates. www.dekanat-siegen.de
Kann man auch ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner in ihrer Kirche engagiert sind und dies auch in Zukunft bleiben wollen. Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen werden sollen oder weil man sich nicht für eine Konfession entscheiden kann, ist weniger sinnvoll. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt. In dieser Konfession sollte dann auch die Trauung sein.
Und wenn einer der Partner oder beide schon einmal verheiratet waren?
In diesem Falle muss erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher Sicht gültig ist oder nicht. Dies muss in einem individuellen Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden; ebenso die eventuelle „Nichtigkeitserklärung“ einer geschiedenen Ehe. In diesem Fall melden Sie sich bitte frühzeitig (mind. 6 Monate) vor dem geplanten Trautermin, um diese rechtliche Seite zu klären.
Kann man den Traugottesdienst selbst mitgestalten?
Dies ist sehr erwünscht! Die Lesung und das Evangelium, Musik und eventuell Gesang, Gebete und Texte sollte das Brautpaar selbst aussuchen. Ihre Seelsorger halten dafür Informationen bereit.