Die Kirchengemeinden im Pastoralverbund Netpherland – vertreten durch ihre Kirchenvorstände – haben ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beschlossen. Der Missbrauchsskandal in unserer Kirche hat auch uns als Gemeinden im Netpherland fassungslos und betroffen gemacht. Auch im Netpherland hat es Missbrauch gegeben und unsere Gemeinden haben zusammen mit dem Erzbistum Paderborn darauf reagiert.

Bereits seit einigen Jahren gibt es bei uns Schulungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch. In den vergangenen fünf Jahren haben im Pastoralverbund Netpherland außer dem Pastoralteam über 120 weitere Teilnehmer an einer Schulung teilgenommen. Der Gesamtumfang der Schulungen beläuft sich auf über 500 Stunden. Dazu kommen zusätzlich die Schulungen der Mitarbeiter der Kindergärten und der Ehrenamtlichen in den Verbänden. Es ist uns wichtig, durch diese Schulungen eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die es Tätern so schwer wie möglich macht. Auch haben alle Angestellten ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Um diese Bemühungen weiter zu präzisieren und verbindlich zu machen, wurde jetzt ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beschlossen. Im Rahmen des Schutzkonzeptes wurden zwei Personen als  Präventionsfachkräfte und Ansprechpartner beauftragt, um Meldungen – sowohl persönlich als auch anonym – entgegenzunehmen. Sie kümmern sich vertraulich um alle Meldungen und leiten, entsprechend dem im Schutzkonzept festgelegten Verfahren, die notwendigen Schritte ein. Beauftragt wurden:

BetinaPrävention
 

Frau Betina Zimmermann

02738/6 92 27 00

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 glomski


Herr Bruno Glomski

02738/6 92 27 01

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Mit dem Schutzkonzept verbunden sind auch weitere verschiedene konkrete Maßnahmen:

1. In jeder Kirchengemeinde wird für Rückmeldungen ein Briefkasten aufgehängt, zu dem nur die beiden oben genannten Präventionsbeauftragten Zugang haben.

2. Die Arbeitsgruppe der vier Kirchenvorstände wurde als ständige Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie entscheidet über die jährlich anzubietenden Schulungsmaßnahmen, wer ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentral-registergesetzes vorlegen muss, berät Problemlagen und damit die Konsequenzen für die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts.

3. Jugend- und Erwachsenenverbände sowie die Kindertagesstätten und das Altenheim St. Elisabeth haben eigene Schutzkonzepte oder müssen diese entwickeln. Inhaltlich wollen wir diese Konzepte aufeinander abstimmen.

 

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