Das Erzbischöfliche Generalvikariat teilt mit:
Zum 1. Februar 2023 wurden in NRW die Maskenpflicht, die Isolationsvorschriften und weitere Schutzmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie aufgehoben. Auf dieser Grundlage haben die Generalvikare der nordrhein-westfälischen (Erz)Bistümer festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere auch für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung, kein Regelungsbedarf mehr besteht.
Somit sind mit sofortiger Wirkung alle diesbezüglich bisher geltenden Vorschriften und Regelungen im Erzbistum Paderborn aufgehoben. Dessen ungeachtet bleibt es bei der Empfehlung, achtsam miteinander umzugehen.
Das Erzbistum dankt allen von Herzen, die sich in der Zeit der Pandemie den großen Herausforderungen und der oft nicht einfachen Umsetzung von Vorschriften und Empfehlungen gestellt und diese mitgetragen haben! Der Dank gilt auch den vielen engagierten Ehrenamtlichen!

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