zur Corona-Schutzverordnung:
1. Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen. Es wird empfohlen, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten.
2. Gemäß den staatlichen Regelungen entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Tragen einer Schutzmaske wird insbesondere empfohlen beim Gemeindegesang und in Situationen, in denen Abstände zwischen Personen nicht eingehalten werden können, die nicht zu einem Haushalt gehören.

3. Chöre und Kantoren singen ohne Maske, halten aber Abstände ein.
4. Konzelebration ist möglich, sofern ein gewisser Abstand zwischen den Zelebranten gewahrt werden kann.
5. Kommunionspenderinnen und Kommunionspender desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion ist möglich, aber separat zu spenden (beispielsweise Hinzutreten der Kommunizierenden am Ende der Kommunionausteilung).
Es wird empfohlen, bei der Kommunionspendung eine Maske zu tragen.
6. Beim Friedensgruß wird empfohlen, weiterhin auf Körperkontakt zu verzichten und alternative Formen fortzuführen.
7. Die Weihwasserbecken sollen, beginnend mit der Osternacht, wieder befüllt werden.
8. Es ist weiterhin auf eine gute Durchlüftung der Kirchen zu achten.
9. Für Prozessionen und Gottesdienste im Freien kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Es wird die Empfehlung beibehalten, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten.

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