... entsprechend den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung
Zu den Gottesdiensten gibt es zurzeit keine Zugangsbeschränkung im Sinne einer 3-G- oder 2-G-Regelung.
Deshalb ist aber die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwingend einzuhalten. Beim Betreten und Verlassen der Kirche besteht Maskenpflicht ebenso beim Gemeindegesang. Jeder sollte während des gesamten Gottesdienstes eine Maske tragen!
Bei besonderen Gottesdiensten wie Seelenamt, Trauerfeier, Tauffeier oder Trauung sind Zugangsbeschränkungen mit 2-G- oder 3-G-Regelung und entsprechendem Nachweis von Impfung / Genesung / Testung erforderlich.

Geben wir acht aufeinander und bleiben Sie gesund!

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