Generalvikar Alfons Hardt schreibt an die Gemeinden des Erzbistums:
„In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22.03.2021 wurden unter anderem Beschlüsse zu einer „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ gefasst. Darin enthalten war auch die Bitte an die Religionsgemeinschaften, in dieser Zeit, also vom 01.04. bis 05.04.2021, und somit von Gründonnerstag bis Ostermontag, Gottesdienste nur virtuell durchzuführen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat in einer ersten Reaktion festgestellt: „Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk. Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können“. Darauf wolle man nicht verzichten und diesen Standpunkt auch in die Gespräche mit der Politik einbringen. Wir als Erzbistum Paderborn machen uns diese Position zu Eigen.

Zwischenzeitlich hat die Bundeskanzlerin den Beschluss zur sogenannten „Osterruhe“ zurückgenommen. Damit ist Punkt 4 des Konferenzbeschlusses vom 22.03.2021 vollständig aufgehoben. Das schließt auch die vorgenannte Aussage zu Gottesdiensten in dieser Zeit ein. Somit gehen wir aktuell davon aus, dass auch die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostermontag unter den bereits früher mitgeteilten Voraussetzungen und Einschränkungen gefeiert werden können.“
In den Kirchen unseres Pastoralverbundes feiern wir die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostermontag wie im Pfarrbrief angekündigt (außer in Dreis-Tiefenbach). Alle Schutzmaßnahmen sind dringend einzuhalten! Eine vorherige telefonische Anmeldung zur Teilnahme an den Gottesdiensten ist erforderlich.

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