Auf der Grundlage der auf Bundesebene am 19.01.2021 gefassten Beschlüsse hat das Land Nordrhein-Westfalen seine Corona-Schutzverordnung mit Wirkung vom kommenden Montag, dem 25.01.2021, befristet bis zum Ablauf des 14.02.2021, fortgeschrieben. Danach sind Präsenzgottesdienste unter Einhaltung der derzeit geltenden Beschränkungen und Vorgaben wie bisher weiter möglich.
Hinsichtlich der Maskenpflicht im Gottesdienst und in anderen Versammlungen zur Religionsausübung gilt nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Medizinische Masken im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind die sogenannten OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiterhin die liturgischen Dienste im Altarraum.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite des Erzbistums Paderborn: https://www.erzbistum-paderborn.de/aktuelles/aktuelle-entwicklungen-zum-coronavirus/
und auf dieser Seite des Landes NRW: https://www.land.nrw/corona besonders die Lesefassung der Corona-Schutzverordnung ab 25. Januar mit markierten Änderungen.

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