(Stand: 05.11.2020) Seit Montag, den 2.11.2020 befindet sich Deutschland erneut in einer Art Lockdown, um private und öffentliche Kontakte zu reduzieren. Die neue Corona-Schutzverordnung NRW vom 30.10.20 gilt bis zum 30. November.
Unsere Gottesdienste
 sind dieses Mal nicht berührt. Sowohl die Eucharistiefeiern als auch Andachten können unter der Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln stattfinden, lediglich die Maskenpflicht im Kirchenraum und der Sakristei für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist hinzugekommen. Zelebranten und liturgische Dienste im Altarraum sind von der Maskenpflicht befreit. Sie können sie aber freiwillig übernehmen bzw. müssen es, wenn der Mindestabstand sonst nicht eingehalten werden kann.

  • Für Beerdigungen, Taufen und Trauungen ergeben sich auch keine Änderungen.
  • Unsere Pfarrbüros bleiben ebenfalls geöffnet. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln (Mund-Nasenschutz).
  • Gremiensitzungen mit bis zu 20 Personen sind zulässig, solange sie nicht als Videokonferenz durchgeführt werden können. Auch an den Sitzplätzen besteht die Maskenpflicht.
  • Versammlungen zur Bearbeitung einer Tagesordnung und Gruppenstunden (Erstkommunionvorbereitung) können ebenfalls stattfinden, sofern der Mindestabstand gewahrt wird und die zulässige Corona-Fassungskapazität des benutzten Raumes nach unserem Hygienekonzept nicht überschritten wird.
  • Die Coronaschutzverordnung erwähnt in § 1 Abs. 3, dass für „Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung“ eigene Regelungen der Kirchen gelten, sofern sie mit der Staatskanzlei in Düsseldorf abgestimmt sind. Zulässig sind aufgrund solcher Vereinbarungen als „andere Versammlungen der Religionsausübung“ auch die Sitzungen der Pastoralteams, Katechesen, Glaubens- oder Seelsorgegespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung. Nicht dazu gehören Elternabende.
  • Kirchliche Räume dürfen nicht für Angebote genutzt werden, die derzeit nach der Coronaschutzverordnung verboten sind. Dazu gehören alle Tanz- und Sportveranstaltungen, die Bewirtung mit Speisen und Getränken, Konzerte und Chorproben, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
  • Martinsumzüge sind untersagt.
  • Kontaktminimierung hat momentan Vorrang.

Entscheidende Stichworte für alles sind:
20 Personen – Abstand und Hygiene – Maske – Lüften – Rückverfolgbarkeit

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