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Wofür gibt es den Pfarrgemeinderat und den Kirchenvorstand?
In der katholischen Kirche in Deutschland gibt es zwei Gremien, die auch in unseren Kirchengemeinden auftauchen.
Zum einen ist dies der Kirchenvorstand. Er verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortkirchlichen Vermögens (vgl. §1 Abs. 1 VVG). Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.
Zum anderen ist dies der Pfarrgemeinderat. Gemäß dem Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn, soll der Pfarrgemeinderat das Leben der Pfarrgemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammenführen. Seine Aufgabe besteht vor allem darin den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle, die Pfarrgemeinde, betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu erforschen und zu beraten, sowie gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen.